Urteil

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) urteilte am 10. Juli 2025, dass ein großes Kruzifix im    Haupteingang eines staatlichen Gymnasiums gegen die Religionsfreiheit verstößt

• Der BayVGH argumentierte, dass die ständige Konfrontation mit dem Symbol die negative Glaubensfreiheit  verletze.
• Die Richter stellten fest: Im Gymnasium gibt es keine gesetzliche Grundlage, ein Kruzifix aufzuhängen.
• Dieser Fall bezieht sich nur auf das eine Gymnasium, eine allgemeine Anordnung für alle Schulen wurde nicht  getroffen.
• Der Beschluss knüpft an das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 an, das Kreuze in Schulen ohne  Bekenntnischarakter untersagt.
• Der bayerische Kreuz-Erlass von 2018, der Kreuze in öffentlichen Gebäuden verlangt, gilt laut Gericht nicht für  Gymnasien.
• Der Streit um christliche Symbole an staatlichen Schulen dauert bereits seit Jahrzehnten – nun erhält er durch  dieses Urteil neue Dynamik.

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